Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Studium der Pharmazie, Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen

Die Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen erfolgt durch das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem der Antragsteller für das Pharmaziestudium eingeschrieben oder zugelassen ist. In Bayern ist das das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern.

Das Landesprüfungsamt rechnet gemäß § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf Antrag

  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie
  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Ausland betriebenen Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums

an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

  • Anerkennung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie, die keine Studienzeitanrechnung rechtfertigen (extern oder Ausland): 15,00 EUR
  • Anerkennung von Scheinen auf ein Studium der Pharmazie unter Anrechnung auf
    • ein Semester (extern): 25,00 EUR
    • zwei Semester (extern): 40,00 EUR
    • drei Semester (extern): 50,00 EUR
    • vier Semester (extern): 60,00 EUR
    • ein Semester (Ausland): 25,00 EUR
    • zwei Semester (Ausland): 40,00 EUR
    • drei Semester (Ausland): 50,00 EUR
    • vier Semester (Ausland): 60,00 EUR
  • Anerkennung von Prüfungen (Gebühr wird bei Prüfungsanerkennung von einem oder mehreren Fächern zusätzlich zu der o.g. genannten Gebühr erhoben):
    • eine Prüfung: 20,00 EUR
    • zwei Prüfungen: 30,00 EUR

2-4 Wochen

Liegt eine Einschreibung oder Zulassung für das Pharmaziestudium noch nicht vor, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem die antragstellende Person geboren ist.

Ergibt sich weder aufgrund einer Einschreibung/Zulassung noch aufgrund des Geburtsortes in Deutschland eine Zuständigkeit, erfolgt die Anrechnung durch das Hessische Landesprüfungsamt.

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung
  • Hochschulzugangsberechtigung oder Bescheid über die Anerkennung einer im Ausland bestandenen Reifeprüfung durch die Zeugnisanerkennungsstelle
  • Dokumente zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
    • Praktikumsscheine/Leistungsnachweise/Zeugnisse über bestandene Prüfungen und/oder
    • Gleichwertigkeitsbescheinigungen (Äquivalenzbescheinigung) zu Veranstaltungen bei verwandten Studiengängen und/oder
    • Unterlagen über Studiengang im Ausland (z. B. Österreich)
      Bei einem Abschluss des Diplomstudiums Pharmazie in Österreich sind folgende Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich:
      • Geburtsurkunde
      • Abiturzeugnis
      • Studienblatt/Studienzeitbestätigung
      • Zeugnis über die Dritte Diplomprüfung
      • Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades "Magistra/Magister" der Pharmazie
  • ggf. Anrechnungsbescheid eines anderen Landesprüfungsamtes

  • § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

Regierung von Oberbayern

AdresseRegierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914+49 89 2176-2914

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)