Leistungen
Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.
Gegenstand und Zweck der Förderung
Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten und Veranstaltungsformaten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen, Künstlersymposien bzw. ähnliche Projekte, in deren Rahmen Werke neu erschaffen werden, eine Förderung beantragt werden.
Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).
- Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
AdresseBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
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