Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe, Beantragung einer Förderung

Ehrenamtliche Strukturen, die sich die Unterstützung, Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörigen zum Ziel gesetzt haben, können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.

Zweck und Gegenstand

In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Hierbei gelangen häuslich Pflegende oft an die Grenze ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit, weshalb der Freistaat Bayern Angebote zur Unterstützung im Alltag fördert, um einer Überforderung entgegenzuwirken. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, fördert Bayern auch den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden können Sorgenetzwerke, Schulungen und Fortbildungen von ehrenamtlich Tätigen sowie weitere Angebote zum Aus- und Aufbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Kosten des Angebots.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.

Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
 
Die Förderung erfolgt zu 25% durch den Freistaat Bayern und zu 75% durch die soziale und private Pflegeversicherung.

Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung solcher Angebote sind in Teil 8 Abschnitt 6 und 8 der AVSG und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt. Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.

Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.

keine

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • ggf. Satzung und Vereinsregisterauszug
  • Nachweis des Versicherungsschutzes
  • Schulung und Fortbildung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer)
  • Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege.

  • § 45c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 und § 45d Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)
  • Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
  • Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8

Bayerisches Landesamt für Pflege

AdresseBayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
+49 9621 9669-0+49 9621 9669-0
+49 9621 9669-1111+49 9621 9669-1111

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)