Leistungen
Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Beantragung einer Förderung von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene (Anschubfinanzierung).
Zweck
Die Förderung erfolgt zu dem Zweck, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften voranzutreiben.
Gegenstand
Gegenstand des Förderprogramms ist die Förderung des Aufbau- und Aufbaus einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG). Neue ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF sind Wohngemeinschaften, die erstmalig initiiert werden.
Förderfähig sind neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben, die durch den Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft entstehen:
- Personal- und Sachausgaben für eine sozialpädagogische Fachkraft oder einer Fachkraft mit vergleichbarer Berufsausbildung im Umfang bis zu einer halben Stelle für die Koordination, Organisation und kontinuierlichen fachlichen Begleitung der abWG.
- Notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation
- Notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
Art, Höhe und Dauer der Zuwendung
Im Rahmen einer Anschubfinanzierung können bis zu 25.000 Euro für bis zu zwei Jahren für den Aufbau von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften gewährt werden. Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)
Voraussetzungen für eine Förderung: Vorlage eines ausgewogenen Konzeptes der ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit dem Inhalt
- Ziel und Zweck des Vorhabens,
- Entwicklungsperspektive der ambulant betreuten Wohngemeinschaft,
- Sicherstellung der Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter,
- Ausgestaltung von Leistungen und Gegenleistung, insbesondere die aktive Rolle der Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter,
- Einhaltung der Kriterien entsprechend der vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege herausgegebenen Broschüre "Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften" (siehe "Weiterführende Links").
Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) einzureichen. Das LfP prüft und entscheidet über den Antrag.
- Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaft Ausgewogenes Konzept mit den Inhalten (siehe unter "Voraussetzungen")
- Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben
- mittelfristiger Finanzierungsplan Projektkalkulation der nächsten 5 Jahre
- Art. 2 Abs. 3 Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)