Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Stiefenhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Leistungen

Fortbildung, Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung

Die Weiterentwicklung eines jeden Beschäftigten und das "lebenslange Lernen" sind die zentralen Ziele der Fortbildung. Jedem Beschäftigten muss die Möglichkeit zu Fortbildung eröffnet werden, um Hilfestellung in der hochkomplexen, technisierten Arbeitswelt zu schaffen.

In der bayerischen Verwaltung ist die Konzeption und Umsetzung der Fortbildung grundsätzlich an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Ressorts geknüpft. Gemäß Art. 66 Leistungslaufbahngesetz unterliegt die Fortbildung dem Ressortprinzip. Daher ist jedes Ressort für die Feststellung des Fortbildungsbedarfs und die Konzeption von entsprechenden Fortbildungsangeboten selbst verantwortlich.

Die Fortbildungsmaßnahmen werden regelmäßig durch die obersten Dienstbehörden und durch die von ihnen beauftragten Behörden oder Stellen durchgeführt. Das Fortbildungsprogramm wird in den Dienstbehörden bekanntgegeben. Beschäftigte haben die Möglichkeit sich für einzelne Fortbildungen anzumelden.

Die Wissensvermittlung erfolgt mittels Präsenz- und Digitalunterricht und wird durch eLearning über das gemeinsame Bildungsportal bayerischer Behörden BayLern (siehe unter "Weiterführende Links") ergänzt.

Beschäftigte, die sich für ein Fortbildungsangebot der Dienstbehörde (z. B. Inhouse-Seminar oder -Veranstaltung) oder eines anderen Anbieters (z. B. der Bayerischen Verwaltungsschule oder der Hochschule für den öffentliche Dienst in Bayern) interessieren, müssen in der Regel ein Anmeldeformular ausfüllen, den Antrag ihrer oder ihrem Vorgesetzten und der für die Fortbildung zuständigen Organisationseinheit in der Behörde zur Genehmigung vorlegen.

Die Anmeldung für die Fortbildungsangebote ist in der Regel nur bis zu einem bestimmten Termin möglich. Die Anmeldefristen können dem Fortbildungsprogramm entnommen werden.

Die Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden in der Regel von der Dienstbehörde übernommen.

  • Art. 66 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)

Behörden

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)