Leistungen
Entschädigung für Strafverfolgung, Entscheidung
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.
Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.
- Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
Generalstaatsanwaltschaft München
AdresseGeneralstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München
+49 89 5597-08+49 89 5597-08
+49 9621 96241-0392+49 9621 96241-0392
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)