Leistungen
Immissionsschutz, Beratung und Auskunft
Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Landratsamt Lindau (Bodensee)
AdresseLandratsamt Lindau (Bodensee)
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
+49 8382 270-0+49 8382 270-0
+49 8382 270-204+49 8382 270-204
Regierung von Schwaben
AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)