Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Stiefenhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Leistungen

Wohnraum für Auszubildende, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert in Zusammenarbeit mit dem Bund die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Auszubildende.

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die Schaffung und der Erhalt von Wohnraum für Auszubildende eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach-, Techniker-, Meisterschulen und Fachakademien, die eine Ausbildung am Ausbildungsort Bayern absolvieren.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung ist

  • der Bau, die Erweiterung sowie der Ersterwerb von Wohnraum für Auszubildende,
  • der Umbau von Wohnraum für Auszubildende sowie Maßnahmen der umfassenden energetischen Modernisierung,
  • der Erwerb und die Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Auszubildende.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerber.

Und insbesondere gemeinnützige Träger und Organisationen, Träger und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe, Träger der beruflichen Bildung, Zusammenschlüsse von Berufs- und Fachverbänden, kommunale Unternehmen und Kommunen.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt mit einem leistungsfreien Baudarlehen mit bis zu 45.000 EUR pro Wohnplatz im Einzelzimmer und bis zu 26.000 EUR pro Wohnplatz im Doppelzimmer bei 25-jähriger Bindung. Für bedarfsgerechte rollstuhlgerechte Apartments kann die Zuwendung um bis zu 15.000 EUR pro Wohnplatz erhöht werden.

Das Baudarlehen kann zudem für zuwendungsfähige Ausgaben für die Errichtung von notwendigen Hoch- oder Tiefgaragen, für konzeptbedingte, bauliche Maßnahmen aus Anforderungen aus der Betriebserlaubnis, für außergewöhnliche projektbedingte Mehrkosten und Mehrkosten für einen erhöhten Planungsaufwand, für besonders nachhaltige ökologische Maßnahmen und für konkurrierende Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen, wie z.B. Architektenwettbewerbe erhöht werden.

 

Ein Rechtsanspruch auf die beantragte Förderung besteht nicht.

Voraussetzung für die Förderung von Wohnraum für Auszubildende:

  • ein nachhaltiger Bedarf von mindestens zehn Wohnplätzen am Standort
  • eine verkehrsgünstige Lage
  • Die Wohnplätze dürfen für die Dauer der Belegungsbindung (25 Jahre) nur bedürftigen Auszubildenden eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach-, Techniker-, Meisterschulen und Fachakademien überlassen werden; bis zu 20 % der Wohnplätze können an Studierende vergeben werden
  • angemessene Größen und Kosten
  • nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Zur Belegung der Wohnplätze mit minderjährigen Auszubildenden bedarf es einer Betriebserlaubnis für Einrichtungen nach § 45 SGB VIII
  • Beachtung der höchstzulässigen Leeraummiete (260 bzw. 280 EUR in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf) und des Möblierungszuschlags (16 Euro monatlich je Wohnplatz)

Der Antrag auf Förderung ist bei der zuständigen Bewilligungsstelle (der Regierung, Stadt München, Nürnberg oder Augsburg) einzureichen.

Maßnahmen, die ohne die Zustimmung der Bewilligungsbehörde begonnen wurden, werden nicht gefördert.

Der Zuwendungsempfänger hat innerhalb von sechs Monaten nach Bezugsfertigkeit der Baumaßnahme der zuständigen Bewilligungsbehörde den Verwendungsnachweis vorzulegen.

keine

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Nachweis zum Grundstück oder Erbbaurecht
    • Nachweise über Fremd- und Eigenmittel
    • Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
    • Kosten nach DIN 276 mit Gliederung nach Leistungsbereichen
    • Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)

  • Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG)
  • Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Auszubildende – AzubiR 2024 –

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)