Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Deutscher Drehbuchpreis, Einreichung eines Vorschlages für ein Drehbuch

Ihr Drehbuch wurde von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen? Dann können Sie Ihr Drehbuch unter bestimmten Voraussetzungen einreichen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Drehbuchpreis. Für den Deutschen Drehbuchpreis nominiert die Jury Deutscher Drehbuchpreis jährlich bis zu 3 Drehbücher.

Sie können ein von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagenes Drehbuch online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.

Vorschlagsberechtigte Institutionen sind:

  • Filmfördereinrichtungen der Länder
  • Filmförderungsanstalt (FFA)
  • Kuratorium junger deutscher Film
  • Drama Department der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • Deutscher Drehbuchverband (DDV)
  • Verband der Deutschen Bühnen und Medienverlage e.V. (VDB)
  • Verband für Film und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA)
  • Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA)

Das Fachreferat K 35 bei der BKM erfragt außerdem Vorschläge zum Deutschen Drehbuchpreis bei den hierfür berechtigten Institutionen.

Die Autorinnen und Autoren erhalten auf Grundlage der eingereichten Vorschläge eine Rückmeldung von der BKM, um sich am Verfahren zu beteiligen.

Von der Jury Deutscher Drehbuchpreis nominierte Drehbücher bekommen eine Prämie von 5.000 EUR.

Das beste Drehbuch wird

  • mit dem Deutschen Drehbuchpreis in Gold und
  • einer Prämie in Höhe von 10.000 EUR ausgezeichnet.

Die Prämie bekommt die Autorin oder der Autor des Drehbuchs.

Ausgezeichnete Autorinnen und Autoren können außerdem zusätzlich bis zu 20.000 EUR Förderung für die Fortentwicklung des ausgezeichneten Drehbuchs, für die Projektentwicklung oder für die Herstellung eines neuen Drehbuchs mit künstlerischer Qualität beantragen.

Informationen zu weiteren Förderprogrammen finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

  • das Drehbuch muss in den 2 Kalenderjahren vor der Preisvergabe fertig gestellt worden sein
  • mit der Verfilmung des Drehbuchs darf frühestens im Jahr der Preisverleihung begonnen werden
  • das Drehbuch darf nicht in der Vergangenheit für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen worden sein
  • das Drehbuch muss der Jury gezeigt werden dürfen
  •  die Autorin oder der Autor muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben
  • das Drehbuch muss in deutscher Sprache verfasst sein
  • es können nur Drehbücher für Kinospielfilme eingereicht werden
  • das Drehbuch muss der BKM von einer vorschlagsberechtigten Institution empfohlen worden sein

Sie müssen Ihr Drehbuch für den Deutschen Drehbuchpreis per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen:

Drehbuch per E-Mail einreichen:

  • Schicken Sie die Unterlagen als separate PDF-Dokumente per E-Mail an die BKM (drehbuch@bkm.bund.de).

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
  • Die Jury des Deutschen Drehbuchpreises berät über die eingereichten Buchvorschläge.
  • Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jury.
  • Die Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt über eine Pressemitteilung sowie postalisch und per E-Mail.
  • Danach erhalten Sie eine Einladung zur Preisverleihung per E-Mail.
  • Die BKM verkündet die Preisträgerin oder den Preisträger bei einer Preisverleihung im Februar.
  • Während der Preisverleihung bekommt die Autorin oder der Autor des Drehbuchs die Auszeichnung überreicht.

  • Einreichen der Drehbücher bis Mitte Juli eines Jahres
  • Die Fristtermine werden auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bekanntgegeben.
  • Autorinnen und Autoren, deren Drehbücher durch vorschlagsberechtigte Institutionen vorgeschlagen wurden, bekommen die Einreichfrist mit einem Anschreiben der BKM mitgeteilt.

keine

7 Monate

  • Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • §§ 24 und 25 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM (FFR)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

AdresseDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608+49 228 99681-513608

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)