Herzlich willkommen zum Antrag auf Förderung einer Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

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Folgendes wird benötigt

  • Kostenvoranschlag
  • Selbsterklärung des Beraters
  • Vollmacht (wenn Sie das Formular als bevollmächtigte Person ausfüllen)
  • Haushaltssicherungskonzept (optional)

Allgemeine Hinweise

  • Die beantragte Energieberatung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum) durchzuführen.
  • Die Verwendungsnachweisunterlagen sind nach Abschluss der Maßnahme, spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraum vorzulegen.
  • Wenn Sie bereits jetzt absehen können, dass Sie diese Anforderungen nicht erfüllen können, stellen Sie Ihren Antrag bitte zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Wenn sie beim Ausfüllen des Formulares länger als eine Stunde inaktiv sind wird die Session beendet. Ihre Daten werden in diesem Fall nicht gespeichert. Sie werden rechtzeitig vorgewarnt und können Ihre Session verlängern.