Registereintrag
Bitte tragen Sie, soweit bekannt, bei Firmen die Handelsregisternummer der Firma ein.
Ist die Firma nicht in Deutschland registriert, ist „Registereintrag außerhalb Deutschlands“ auszuwählen und die Registerbezeichnung unter „Registernummer“ einzutragen. Bei Genoßenschaften, Vereinen und Partnerschaften sind die entsprechenden Registernummern anzugeben. Es ist nicht möglich nur mit Teilen des Registerzeichens (z.B. alle HRA Verfahren) zu suchen.
Bitte beachten Sie: Bei einzelnen Gerichten in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Hamburg ist tw. die Bezeichnung „HRA“, „HRB“ etc. bei der Registernummer erneut einzugeben. Das Registerzeichen in Schleswig-Holstein hat tw. eine Ortsangabe als Zusatz.
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