Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Stiefenhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Leistungen

Jagdkataster, Beantragung der Aktualisierung oder eines Auszugs

Die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellen auf Antrag das Jagdkataster für die Jagdgenossenschaft.

Die etwa 7000 Jagdgenossenschaften in Bayern sind gefordert, ein aktuelles Jagdkataster zu führen. Das Jagdkataster kann aus dem Liegenschaftskataster abgeleitet werden und wird auf Antrag der Jagdgenossenschaft vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt.

In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Beschlüsse der Jagdgenossenschaften erfordern sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Das Jagdkataster dient ihnen hierbei als Grundlage. Aus dem Jagdkataster können sie auch auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen und daraus Folgerungen treffen wie

  • die Zulässigkeit der Teilung eines Gemeinschaftsjagdreviers in mehrere selbständige Jagdreviere
  • die Zulässigkeit einer Mehrzahl von Jagdpächtern und die Anzahl der möglichen Jagderlaubnisse und
  • das Vorliegen der Mindestgröße für ein Gemeinschaftsjagdrevier.

Darüber hinaus richtet sich nach der Größe der jagdbaren Fläche die Jagdpacht oder die Abschußplanung.

Berechtigt zum Bezug eines Jagdkatasters sind die Jagdgenossenschaften (vertreten durch den Jagdvorstand) und die Eigentümer von Eigenjagden.

Der Jagdvorstand ist dafür verantwortlich, das Jagdkataster ordnungsgemäß zu führen und aktuell zu halten. Mit dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kann eine jährliche Aktualisierung vereinbart werden.

Das Produkt Jagdkataster wird nur auf Antrag erstellt und zu einem Pauschalpreis an Jagdgenossenschaften abgegeben:

  • 180 € für den erstmaligen Datenbezug
  • 50 € für die Aktualisierung

  • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG)
  • Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Immenstadt i.Allgäu

AdresseAmt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Immenstadt i.Allgäu
Marienplatz 12
87509 Immenstadt i.Allgäu
+49 8323 8005-0+49 8323 8005-0
+49 8323 8005-55+49 8323 8005-55

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)