Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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VG Stiefenhofen
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Leistungen

Arzt/Ärztin, Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Wenn Sie den ärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Arzt/Ärztin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesärztekammer.

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.

keine

keine

  • Approbationsurkunde im Original

  • § 9 Bundesärzteordnung (BÄO)

Regierung von Oberbayern

AdresseRegierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914+49 89 2176-2914

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)