Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Grundbuch, Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

Ein möglicher Nachweis ist:

  • Eheurkunde,
  • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
  • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
  • aktueller Handelsregisterauszug.

Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

  • § 13, 29 Grundbuchordnung (GBO)

Amtsgericht Lindau (Bodensee)

AdresseAmtsgericht Lindau (Bodensee)
Stiftsplatz 4
88131 Lindau
+49 8382 2607-0+49 8382 2607-0
+49+49

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)