Leistungen
Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen, Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss bei Schulleitungen von Förderschulen und Schulen für Kranke bei der zuständigen Regierung eingeleitet werden. Im Bereich der beruflichen Schulen liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements obliegt bei Schulleitern von Förderschulen den Regierungen und bei beruflichen Schulen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Innerhalb eines Jahreszeitraums hat sich in der Summe eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen oder mehr ergeben.
- § 167 Abs. 2 SGB IX
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
AdresseBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2
80333 München
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+49 89 2186-2800+49 89 2186-2800
Regierung von Schwaben
AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
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