Leistungen
Praktikumslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Beantragung der Bestellung oder Entpflichtung
Das staatliche Schulamt kann die Bestellung und Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern an Grund- und Mittelschulen beantragen.
Eine Praktikumslehrerin oder ein Praktikumslehrer betreut Lehramtsstudierende im Rahmen ihres Lehramtsstudiums. Sie/Er zeigt Unterrichtsstunden und berät die Studierenden bei der Durchführung von eigenen Unterrichtseinheiten.
Das jeweilige Schulamt teilt im Einvernehmen mit den Hochschulen und der Regierung die Praktikumslehrkräfte ein und schlägt diese zur Bestellung der Regierung vor.
- Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I
Regierung von Schwaben
AdresseRegierung von Schwaben
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+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)