Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS), Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten

Der Diensteintritt an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne BOS/FOS) kann auf Antrag der verbeamteten Lehrkraft durch die Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten fiktiv vorverlegt werden.

Für die Beamtentätigkeit förderliche, frühere hauptberufliche Tätigkeiten können auf Antrag berücksichtigt werden (fiktive Vorverlegung des Diensteintritts). Darüber hinaus werden bestimmte Zeiten, die Bewerber und Bewerberinnen vor dem tatsächlichen Diensteintritt verbracht haben (z. B. Wehr- oder Zivildienst), durch die Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen bei der erstmaligen Stufenfestsetzung berücksichtigt.

Der Tatbestand der „Hauptberuflichkeit“ ist dann als erfüllt anzusehen, wenn die fragliche Beschäftigung entgeltlich erbracht wird, nach den Lebensumständen des oder der Betroffenen den beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt darstellt und die Beschäftigung mindestens in dem im Beamtenverhältnis zulässigen Umfang abgeleistet wurde.

Beschäftigungszeiten, die Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation sind (z. B. Vorbereitungsdienst, Referendariat, sonst. Ausbildungszeiten) sind nicht berücksichtigungsfähig und müssen nicht angegeben werden.

Der Antrag auf Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten kann bei der zuständigen Regierung (Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke, und beruflichen Schulen – ohne FOS/BOS) eingereicht werden.

Alle geltend gemachten Zeiten sind durch entsprechende Nachweise taggenau sowie mit Tätigkeitsbeschreibung zu belegen.

Zum Zeitpunkt der Einstellung oder baldmöglichst nach der Einstellung

keine

baldmöglichst

  • Dienstzeugnisse, Arbeitszeugnisse, etc.
  • Tätigkeitsbeschreibungen

  • Art. 31 Abs. 2 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
  • Nr. 31.2 Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes)

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)