Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Stiefenhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Leistungen

Umweltstation, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt an staatlich anerkannte Umweltstationen Zuwendungen für Bildungsarbeit im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB).

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Bildungsarbeit der staatlich anerkannten Umweltstationen im Sinn einer hochwertigen BNE/UB,die öffentlichen Interessen und der Umsetzung des Bildungsauftrags im Sinn der Bayerischen Verfassung dienen und die ohne Zuwendungen eine Bildungsarbeit BNE/UB nicht oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten können. . Umweltstationen sind multifunktionale außerschulische Einrichtungen, die mithilfe von qualifizierten Fachleuten Umweltbildungsangebote BNE/UB erarbeiten und diese in geeigneten Räumlichkeiten und/oder in der freien Natur Teilnehmenden anbieten. Ziel ist es, ein räumlich möglichst ausgewogenes, flächendeckendes Netz von Umweltstationen dauerhaft zu etablieren und damit nachhaltig eine wohnortnahe BNE/UB für die bayerische Bevölkerung zu ermöglichen.

Gegenstand

Zuwendungen werden für hochwertige Bildungsangebote gewährt, die sich am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ausrichten. BNE vermittelt faktisches Wissen zur Nachhaltigkeit und fördert Fähigkeiten und Kompetenzen, um eine gesellschaftliche Transformation zur Nachhaltigkeit aktiv mitzugestalten. Dabei stehen insbesondere die Gestaltungskompetenz, aber auch die Fähigkeit zum vorausschauenden Denken und autonomen Handeln sowie die Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen im Vordergrund. BNE ermöglicht es allen Menschen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können staatlich anerkannte Umweltstationen erhalten. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person, die die Trägerschaft einer staatlich anerkannten Umweltstation innehat und deren Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern liegt, zum Beispiel Kommune, kirchliche Einrichtung oder als gemeinnützig anerkannte Organisation.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit Bildungsangeboten im Sinn einer hochwertigen BNE/UB, insbesondere deren Vorbereitung, Durchführung und Evaluation einschließlich der hierzu erforderlichen Organisations- und Verwaltungskosten.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 30.000 Euro pro Umweltstation. Vorausgesetzt wird dabei, dass die Gesamtsumme der für die Bildungsarbeit BNE/UB der Umweltstation im Bewilligungszeitraum getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben nach Abzug der mit der Bildungsarbeit BNE/UB im Zusammenhang stehenden Einnahmen den Betrag von 30.000 Euro erreicht oder überschreitet.

Anträge auf Grundförderung Bildungsarbeit BNE/UB nach diesen Förderrichtlinien sind von den Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt schriftlich in einfacher Fertigung oder elektronisch bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Dem Antrag ist als Anlage eine aussagekräftige Darstellung der im Bewilligungszeitraum geplanten Bildungsaktivitäten BNE/UB („Arbeitsprogramm“) anzufügen. Ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, eine erforderliche Präzisierung des Arbeitsprogramms sowie weitere erläuternde Unterlagen können bis spätestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums unter Verwendung der jeweils aktuellen Formblätter nachgereicht werden.

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt)
  • Zuwendungsfähige Ausgaben; Finanzierungsplan (Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach FöR-UmwSt)
  • Planung und Ausführung von Bildungsvorhaben, Jahres-Arbeitsprogramm BNE/UB
  • Verwendungsbestätigung gemäß Nr. 11 der FöR-UmwSt

  • Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)