Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Freiballon, Beantragung einer Außenstarterlaubnis

Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.

Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.

In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.

Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.

Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.

10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag

30,00 bis 500,00 EUR

Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.

  • Lageplan

    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

  • Geländegutachten

    (bei Start von fünf oder mehr Ballonen)

  • Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)

    (bei Start von fünf oder mehr Ballonen)

  • § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
  • § 18 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  • Allgemeinverfügung der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - zur Erteilung der Erlaubnis für den Auf stieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wieder aufstieg nach Zwischenlandunge
  • Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zur Erteilung der Erlaubnis für den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in d

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern

AdresseRegierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914+49 89 2176-2914

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)