Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Kleingärtnerorganisation, Prüfung der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung von gemeinnützigen Kleingärtnerorganisationen wird regelmäßig geprüft.

Die Geschäftsführung der gemäß § 2 des Bundeskleingartengesetzes als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisationen unterliegt der regelmäßigen Prüfung durch die zuständige Behörde.

Über ihre Tätigkeit hat die als gemeinnützig anerkannte Kleingärtnerorganisation regelmäßig der zuständigen Behörde zu berichten. Den Zeitpunkt der Berichterstattung bestimmt die zuständige Behörde; sie kann auch einen außerordentlichen Bericht fordern.

Wird mit der Prüfung der Geschäftsführung der als gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisation die Nichterfüllung einer oder mehrerer der Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit festgestellt, kann diese aberkannt werden.

Zuständige Behörde: Wenn der Sitz der Kleingärtnerorganisation in einer kreisfreien Stadt, dann die örtlich zuständige Regierung; sonst örtlich zuständiges Landratsamt. Örtlich zuständig ist die Regierung bzw. das Landratsamt in deren Bezirk die Kleingärtnerorganisation ihren Sitz hat.

Im Fall einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit werden Gebühren und Auslagen nach dem Bayerischen Kostengesetz erhoben.

  • § 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
  • Art. 8 Zuständigkeitsgesetz (ZustG)

Landratsamt Lindau (Bodensee)

AdresseLandratsamt Lindau (Bodensee)
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
+49 8382 270-0+49 8382 270-0
+49 8382 270-204+49 8382 270-204

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)