Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern - Tschechien, Beantragung einer Förderung

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum wird durch das INTERREG Programm "Bayern-Tschechien" gefördert.

 

Das Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit INTERREG Bayern Tschechien 2021-2027 baut auf dem EU-Programm Freistaat Bayern - Tschechische Republik Ziel ETZ 2014-2020 auf.

Durch das Programm INTERREG Bayern Tschechien 2021-2027 wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert.

Zielsetzung des Programmes ist, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und den gemeinsamen Lebens-, Natur – und Wirtschaftsraum im bayerisch-tschechischen Grenzraum weiterzuentwickeln.

Eine Förderung ist in den folgenden fünf Prioritäten möglich:

  • Priorität 1: Forschung und Wissenstransfer
  • Priorität 2: Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz
  • Priorität 3: Bildung
  • Priorität 4: Kultur und nachhaltiger Tourismus
  • Priorität 5: Bessere Interreg Governance

Fördervolumen: Aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden dem Programm zur Umsetzung grenzübergreifender Projekte im bayrisch-tschechischem Grenzgebiet EU-Fördermittel in Höhe von 99. Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Fördergebiet: Zum Fördergebiet gehören auf bayerischer Seite die Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge, die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz sowie die Bezirke Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) und Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen) auf tschechischer Seite.

Die Fördersätze betragen bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts.

Weiter existieren auch in der Förderperiode 2021-2027 Fördermöglichkeiten für bürgernahe "Kleinprojekte" aus dem sog. Kleinprojektefonds.

Antragsbearbeitende Stellen in Bayern: Regierung von Oberfranken, Regierung der Oberpfalz, Regierung von Niederbayern

Antragsbearbeitende Stellen in Tschechien: Bezirk Karlsbad, Bezirk Pilsen, Bezirk Südböhmen.

Die Antragstellung erfolgt im sog. „Joint Electronic Monitoring System (Jems)“ des Programms INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027 (siehe unter "Online-Verfahren"). Nähere Informationen erhalten Sie auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" (siehe "Weiterführende Links"). Bitte registrieren Sie Sich direkt im Jems, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.  

Über die Einplanung von Projekten entscheidet der bayerisch-tschechisch besetzte Begleitausschuss. Er tritt in der Regel zweimal pro Jahr zusammen und entscheidet eigenständig und unabhängig über die Einplanung der vorgelegten Förderprojekte. Weitere, detaillierte und laufend aktualisierte Programminformationen finden Sie auf der programmeigenen Homepage (Links siehe "Weiterführende Links").

Fördergrundsätze:

  • An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
  • Die Partner benennen aus ihrer Mitte einen federführenden Partner (Leadpartner), der die gesamte Verantwortung für die Projektdurchführung trägt.
  • Das Projekt muss thematisch einem Spezifischen Ziel der jeweiligen Priorität zuzuordnen sein (Programmdokument siehe Programmhomepage).
  • Das Projekt muss eine positive Auswirkung auf den bayerischen und auf den tschechischen Grenzraum haben.
  • Das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen:
    •  gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
    •  gemeinsame Durchführung (verpflichtend)
    •  gemeinsames Personal
    •  gemeinsame Finanzierung

Einreichungsfristen für die jeweiligen Begleitausschüsse werden auf der Programm-Homepage (siehe "Weiterführende Links") bekannt gegeben.

  • Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des europäischen Parlaments und des Rates über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 des europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1059 des europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerecht
  • Programmdokument - Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik

Regierung von Niederbayern

AdresseRegierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01+49 871 808-01

Regierung von Oberfranken

AdresseRegierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0+49 921 604-0
+49 921 604-41258+49 921 604-41258

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)