Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Leistungen

Berufsfachschule, Anmeldung

Die Berufsfachschulen unterscheiden sich erheblich in den Aufnahmebedingungen, der Ausbildungsdauer, den Abschlüssen etc.
Abschlüsse: Berufsabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit

Berufsfachschulen vermitteln eine abgeschlossene Berufsausbildung und dauern in der Regel zwei bis drei Jahre. Der Unterricht umfasst sowohl allgemeinbildende und berufsbezogene Fächer als auch die praktische Berufsausbildung.

„Die Berufsfachschule ist eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert.“ (Art. 13 Satz 1 BayEUG)

Die Schule gibt die Termine für die Anmeldung in geeigneter Weise bekannt. Die Aufnahme ist i.d.R. von einem Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. dem volljährigen Schüler schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind ggf. die erforderlichen Zeugnisse, ein ärztliches Zeugnis, ein lückenloser Lebenslauf, ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis oder ein amtliches Führungszeugnis beizufügen. Ggf. können die erforderlichen Nachweise nachgereicht werden.

  • § 25 Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO)
  • Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen – BFSO Gesundheit)
  • § 3 Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe – BFSO Sprachen)

Berufsfachschulen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)