Leistungen
Öffentlicher Personennahverkehr, Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
- §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden.
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Hauptstr. 8
88167 Stiefenhofen
+49 8383 9208-0+49 8383 9208-0
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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)