Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Computerspiel, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, pädagogisch oder kulturell wertvoller Computerspiele. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen: Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und Produktion.

Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig Computerspiele entwickeln oder vertreiben.

Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Im Falle der Bewilligung wird eine Prüfgebühr von 3% der beantragten Fördersumme erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.

Die Bearbeitung beginnt nach Antragseinreichung und wird bis zum Zeitpunkt der nächsten Vergabeausschusssitzung abgeschlossen. Die Termine der Vergabeausschusssitzung sind beim FFF Bayern zu finden (siehe "Weiterführende Links").

  • Bayerische Richtlinie für die Förderung digitaler Spiele

FilmFernsehFonds Bayern GmbH

AdresseFilmFernsehFonds Bayern GmbH
Sonnenstraße 21
80331 München
+49 89 544602-0+49 89 544602-0
+49 89 544602-21+49 89 544602-21

Bayerisches Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)