Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Schülerunfallversicherung, Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg von und zur Schule sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen genießen Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auf ehrenamtlich tätige Personen wie Elternbeiräte oder Schulwegdienste.

Träger der Unfallversicherung in Bayern sind die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) bzw. die Bayerische Landesunfallkasse (LUK).

Den Versicherungsträgern obliegen außer der finanziellen Abwicklung von Unfällen im Schulbereich auch Maßnahmen der Unfallprävention, die sie insbesondere mit den Sicherheitsbeauftragten in den Schulen durchführen.

Bei Schulunfällen erstellt die Schulleiterin/der Schulleiter eine Unfallanzeige und übermittelt diese dem Unfallversicherungsträger. Sie/er wird hierbei von dem/der Sicherheitsbeauftragten unterstützt.

Es fallen keine Beiträge für Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte an. Die Kosten werden i.d.R. von der Kommune oder dem Freistaat Bayern getragen.

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII)

Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden.

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Hauptstr. 8
88167 Stiefenhofen
+49 8383 9208-0+49 8383 9208-0
+49 8383 9208-11+49 8383 9208-11

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)