Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Mobilität im ländlichen Raum, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Mobilität im ländlichen Raum.

Zweck

Das Förderprogramm unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen, werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.

Gegenstand

Gefördert wird die Einrichtung und die wesentliche Erweiterung von flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende Expressbusverbindungen. Für die neuen Projekte ist ein Pilotcharakter wünschenswert.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht.  

Art und Höhe

Im Rahmen der Anteilsfinanzierung können mit degressiven Fördersätzen mit anfangs bis zu 75 % der förderfähigen Kosten als Projektförderung gefördert werden.

Nur die Einführung und die wesentliche Erweiterung von neuen flexiblen Bedienformen und Expressverbindungen mit Omnibussen im ländlichen Raum sind von dieser Förderung erfasst.

Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Die Projekte müssen im Einklang mit dem Nahverkehrsplan stehen.

Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa) vom 16. Mai 2023, 97-B (BayMBl. Nr. 275) dargestellt.

Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist auch für die Bewilligung zuständig.

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist bzw. einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wurde.

  • Kosten- und Finanzierungsplan der beantragten Projekte
  • Angabe über die Subventionserheblichkeit
  • Siehe für weitere Unterlagen Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr

  • Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)