Leistungen
Kindesmisshandlung, Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
- Personalausweis oder Reisepass
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
AdressePolizeipräsidium Schwaben Süd/West
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)
+49 831 9909-0+49 831 9909-0
+49 831 9909-1499+49 831 9909-1499
Polizeiinspektion Lindenberg i.Allgäu
AdressePolizeiinspektion Lindenberg i.Allgäu
Ellgasser Straße 6
88161 Lindenberg i.Allgäu
+49 8381 9201-0+49 8381 9201-0
+49 8381 9201-40+49 8381 9201-40
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)