Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Kraftfahrzeugkennzeichen, Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.

Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

Der Antragsteller muss

  • zuverlässig sein und
  • einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.

Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.

Die Gebühr für die Zuteilung eines roten Kennzeichens beträgt je nach Aufwand zwischen 25,60 und 205,00 EUR.

  • § 41 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)
  • Informationen zum Datenschutz

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)

Landratsamt Lindau (Bodensee)

AdresseLandratsamt Lindau (Bodensee)
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
+49 8382 270-0+49 8382 270-0
+49 8382 270-204+49 8382 270-204

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)