Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Kriegsopferversorgung, Beantragung einer Abfindung bei Wiederverehelichung

Bei Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft können Kriegerwitwen eine Abfindung beantragen.

Geht die Witwe eine neue Ehe ein, so erlischt ihr Versorgungsanspruch mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Anstelle des Versorgungsanspruchs erhält sie eine einmalige Abfindung. Diese beträgt das Fünfzigfache der im Monat der Eheschließung zustehenden Grundrente. Der Versorgungsanspruch lebt wieder auf, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird; infolge der neuen Ehe erworbene Renten- und Unterhaltsansprüche sind auf die wiederaufgelebte Witwenrente anzurechnen.

Sie haben wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet.

Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

keine

keine

  • § 44 Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

AdresseZentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03+49 921 605-03
+49 921 605-3903+49 921 605-3903

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)