Leistungen
Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden.
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Hauptstr. 8
88167 Stiefenhofen
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Deufel, Barbara
Geschäftsleitende Beamtin
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)