Leistungen
Hochwasser, Bereitstellung von Informationen für Gemeinden
Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.
Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.
Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln
Landratsamt Lindau (Bodensee)
AdresseLandratsamt Lindau (Bodensee)
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
+49 8382 270-0+49 8382 270-0
+49 8382 270-204+49 8382 270-204
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)