Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Stiefenhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Leistungen

Energieeffizienz, Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für energetische Sanierung von Gewerbegebäuden

Wenn Sie in die energetische Sanierung von Gewerbegebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

  • energetische Sanierung von Gewerbegebäuden gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Sie bekommen auch eine Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Sie das Gebäude nicht ausschließlich gewerblich nutzen (zum Beispiel dort auch wohnen),
  • wenn Sie das Gebäude zum Wohnen vermieten oder verpachten,
  • für Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
  • für hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Gewerbegebäude,
  • für die Kosten eines Wärmeerzeugers auf Basis des Energieträgers Öl,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

  • KfW-Effizienzgebäude 70,
  • KfW-Effizienzgebäude 55,
  • KfW-Effizienzgebäude Denkmal.

Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzgebäude-Standard Ihrer Maßnahme ab:

  • KfW-Effizienzgebäude 70: Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 27,5 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 275 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
     
  • KfW-Effizienzgebäude 50: Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 200 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
     
  • KfW-Effizienzgebäude Denkmal: Sie bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 17,5 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 175 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
  • dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

 

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
  • freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen an Gewerbegebäuden erbringen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen kreditwürdig sein
  • es muss sich um ein gewerblich genutztes Gebäude handeln.
  • Ihre Maßnahme muss die Anforderung an folgende Standards erfüllen:
    • KfW-Effizienzgebäude 70
      oder
    • KfW-Effizienzgebäude 100
      oder
    • KfW-Effizienzgebäude Denkmal

Sie müssen Ihren Antrag über einen Finanzierungspartner stellen.

  • Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz. Suchen Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Füllen Sie online die Bestätigung zum Antrag – am besten zusammen mit Ihrem Sachverständigen – aus.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
  • Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
  • Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag abschließen.
  • Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
    • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
    • dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
  • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.

Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich Zuschüsse beantragen.

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
  • Bereitstellungsprovision: Sie zahlen in den ersten 12 Monaten nach Zusage keine Bereitstellungsprovision
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

 

  • entfällt

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 5 Tage

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Bestätigung zum Antrag
    • Erklärung zur Größe Ihres Unternehmens
      • Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
        oder
      • Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0196) mit Merkblatt KMU-Definition
    • bei Beantragung einer Finanzierung mit De-minimis-Förderung sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich:
      • Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (KfW-Formularnummer 600 000 0075)

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Bestätigung nach Durchführung
  • Formular „Bestätigung zum Antrag“ auf der Internetseite der KfW
  • Weitere Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)

  • §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) (sinngemäße Anwendung)
  • Sanierung zum Effizienzgebäude (277) im Merkblatt KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren

KfW Bankengruppe

AdresseKfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
+49 69 7431-0+49 69 7431-0
+49 69 7431-2944+49 69 7431-2944

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)