Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Stiefenhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Leistungen

Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung

Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben ist für die Überwachung der umweltgerechten Gestaltung (Ökodesign) und der Energieverbrauchskennzeichnung verantwortlich.

Die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) und die Energieverbrauchskennzeichnung sind ein systematischer und umfassender Gestaltungsansatz für Produkte und leistet einen wichtigen Beitrag, um die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten über den gesamten Lebenszyklus zu verbessern. In sogenannten Durchführungsmaßnahmen werden spezielle Ökodesign- und Kennzeichnungsanforderungen für eine bestimmte Produktgruppe festgelegt. Es handelt sich dabei um Verordnungen der Europäischen Kommission. Diese Durchführungsmaßnahmen sind direkt anwendbar und bedürfen keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Die betroffenen Hersteller oder Importeure müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte die festgelegten Anforderungen in der jeweiligen Durchführungsmaßnahme erfüllen. Erst dann dürfen diese in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie stellen zur Bestätigung eine Konformitätserklärung für das Produkt aus und versehen es mit dem CE-Konformitätskennzeichen. Produkte können durchaus unter mehrere Ökodesign- Durchführungsmaßnahmen aber auch andere europäische Vorschriften fallen, wie z.B. dem Produktsicherheitsrecht.

Die Bundesländer sind für die Überwachung der Ökodesign- und Energielabelanforderungen in Deutschland verantwortlich. Dabei wird das Aufgabenspektrum der Marktüberwachung durch das Marktüberwachungsgesetz (MüG) vorgegeben. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Stichprobenkontrollen von Produkten und die Prüfung von Unterlagen. Die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen haben sich im Bereich der Marktüberwachung spezialisiert. 

Wenn Sie Fragen zu Beschaffenheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei den Regierungen wenden. Ihr Ansprechpartner für den Bereich Ökodesign- und Energielabelanforderungen ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden zudem das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.

Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den einzelnen Regierungen wahrgenommen. Damit vertritt die Bayerische Gewerbeaufsicht sowohl das Interesse der Verbraucher/-innen an sicheren Produkten und dem Schutz der Umwelt also auch das berechtigte Interesse der Hersteller und Importeure nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken. Dabei haben sich die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen jeweils auf ganz konkrete Produktbereiche der Marktüberwachung spezialisiert. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie unter "Weiterführende Links".

keine

keine

  • Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Rahmenrichtlinie)
  • Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)
  • Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung
  • Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
  • Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV)

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)