Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Verarbeitungsunternehmen
VG Stiefenhofen
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Ort der Verarbeitung

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Leistungen

Strahlenschutzregister, Beantragung einer Auskunft

Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn

  • Sie diese benötigen, um Ihre Aufgaben zu bewältigen, oder
  • die Empfängerin oder der Empfänger sie benötigt, um ihre beziehungsweise seine Aufgaben zu bewältigen.

Auskunftsberechtigt sind Sie als

  • Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden
  • Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherungen
  • Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise entsprechende Verpflichtete oder Verantwortliche des Beschäftigungsbetriebs der beruflich exponierten Personen.
  • Person, über die Daten im Strahlenschutzregister gespeichert sind

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

  • SSR-Nummer
  • Personendaten: Vorname, Familienname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Name und Anschrift der oder des
    • Strahlenschutzverantwortlichen
    • gemäß Strahlenschutzgesetz Verpflichteten sowie
    • gemäß Strahlenschutzgesetz Verantwortlichen
  • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
  • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

Wenn Sie eine Auskunft anfordern, müssen Sie folgende Angaben zu der oder den Person(en) machen, für welche Sie Auskunft anfordern:

  • SSR-Nummer (falls vorhanden)
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

  • Sie gehören zu den auskunftsberechtigten Personengruppen und
  • Sie benötigen die Auskünfte für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben.

Sie können die Auskunft formlos anfordern:

  • Melden Sie sich per E-Mail, Telefon, Fax oder Post beim Bundesamt für Strahlenschutz.
  • Geben Sie die erforderlichen Daten zu den betreffenden Per-sonen an.
  • Sie erhalten die Auskunft per Post.

Es gibt keine Frist.

Anfragen von betroffenen Personen gemäß Datenschutz-Grundverordnung sind kostenfrei.
Anfragen gemäß Strahlenschutzgesetz berechnen sich nach Anzahl der angefragten Datensätze und Bearbeitungsaufwand.
Die Gebühren berechnen sich folgendermaßen:

  • Im Fall einer Anfrage ohne Altdatenabfrage:
    • Basisaufwand pro Anfrage:
      Stundensatz x 30 min: EUR 35,70
    • Zusätzlicher Aufwand pro Person:
      Stundensatz x 10 min: EUR 11,90
  • Im Fall einer Anfrage mit Altdatenabfrage:
    • Basisaufwand pro Anfrage:
      Stundensatz x 50 min: EUR 59,50
    • Zusätzlicher Aufwand pro Person:
      Stundensatz x 10 min: EUR 11,90

2 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Auskunftsanfrage
    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

  • § 170 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bundesamt für Strahlenschutz

AdresseBundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
+49 30 18333-0+49 30 18333-0
+49 30 18333-1885+49 30 18333-1885

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)