Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Künstlersozialabgabe, Beantragung einer Zahlungserleichterung

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse (KSK) pünktlich zu zahlen, können Sie bei der KSK eine Zahlungserleichterung beantragen.

Mit Ihrem Antrag, den Rückstand der Künstlersozialabgabe zu stunden, kann die KSK Ihnen die Zahlung erleichtern. Generell besteht für die KSK die gesetzliche Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Üblicherweise erfolgt eine Stundung daher mit monatlichen Teilzahlungen (Ratenzahlung). Ihr Antrag 

  • muss begründet sein 
  • und die Höhe Ihrer beabsichtigten Raten enthalten. 

Die KSK erhebt Zinsen, wenn Ihnen eine Stundung oder Ratenzahlung gewährt wird. 

  • Eine Stundung oder Ratenzahlung ist nur gegen angemessene Verzinsung möglich. 
  • Der Regelzinssatz beläuft sich auf 2 Prozent über dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. 
  • Falls Sie eine längerfristige Stundung oder Ratenzahlung beantragen wollen, müssten Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine sofortige Zahlung nicht zulassen. Mögliche Nachweise:
    • Kopien von Kontoauszügen
    • Kreditverträgen
    • Einnahme-Überschuss-Rechnungen oder Gewinn- und Verlustrechnungen
    • Schilderung der Vermögenssituation und 
    • Belege anderer Gläubiger, die ebenfalls Zahlungsaufschub gewährten

Eine weitere mögliche Erleichterung der Zahlung wäre der teilweise oder vollständige Erlass Ihrer offenen Künstlersozialabgabe. Dies ist jedoch nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen möglich.

  • Die Zahlung der gesamten Forderung ist Ihnen derzeit nicht möglich, da Sie sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ersthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden. 
  • Es würden sich für Sie vorübergehend ersthafte Zahlungsschwierigkeiten ergeben, wenn Sie die gesamte Forderung sofort begleichen. 
  • Der Anspruch der KSK darf durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet werden. 
  • Sie müssen in der Regel eine Sicherheit leisten, können dies jedoch mit einem SEPA-Lastschriftmandat vermeiden. 
  • Ein (Teil-)Erlass der Künstlersozialabgabe kann nur erfolgen, wenn die offene Forderung Ihre wirtschaftliche oder persönliche Existenz vernichtet oder ernsthaft gefährdet.

Sie beantragen bei der KSK eine Zahlungserleichterung.

  • Ihr Antrag enthält eine Begründung und die Höhe der maximal möglichen Rate oder den Zeitpunkt, wann die Zahlung erfolgen kann.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben.
  • Sollte zu Ihrem Antrag etwas unklar sein, fordert die KSK Sie auf, weitere Unterlagen oder Informationen zu Ihrer finanziellen Situation einzureichen.
  • Wenn Ihr Antrag plausibel ist und die KSK diesem zustimmt, erhalten Sie von der KSK einen Bescheid über die entsprechende Zahlungserleichterung.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass Ihre Begründung unzureichend ist, wird Ihr Antrag mit Bescheid abgelehnt.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Für Sie fallen keine Kosten an.

In der Regel 1 bis 2 Wochen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • SEPA-Lastschriftmandat 
    • Abhängig von der Laufzeit der Stundung oder Ratenzahlung müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Fragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse nach, welche Unterlagen notwendig sind.

  • § 76 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)

Künstlersozialkasse

AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)