Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Stiefenhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Leistungen

Bayerisch-tschechischer Grenzraum, Beantragung einer Förderung für grenzüberscheitendes Projekt

Der Freistaat Bayern fördert im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken zukunftsweisende Projekte mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz.

Zweck

Um den bayerisch-tschechischen Grenzraum weiter zu einem Zukunftsraum zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit mit Tschechien zu setzen, braucht es auch weiterhin den Einsatz und innovativer Ideen örtlicher Akteure. Mit der Unterstützung von wegweisen, grenzüberschreitenden Projekten im ländlichen Raum in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken, sollen

  • gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, Stadt und Land, geschaffen, erhalten und gefördert werden (Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2),
  • gezielte Impulse für die Grenzregion gesetzt werden, um Entwicklungspotentiale zu erkennen und zu nutzen und Stärken weiter zu verbessern,
  • zukunftsweisende, maßgeschneiderte Lösungsansätze örtlicher Akteure unterstützt werden,
  • die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, der Austausch und die gegenseitige Unterstützung mit Tschechien weiter verstärkt und verfestigt werden,
  • die Menschen vor Ort grenzüberschreitend zusammengebracht, vernetzt und so eine Verflechtungsregion geschaffen werden

Fördergegenstand

Mit Hilfe der Zuwendung soll die Konzipierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, die sich positiv auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion auswirken, gefördert werden.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken. Hinzu kommen auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter eine der zuvor aufgeführten kommunalen Gebietskörperschaften ist.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie sonstige Leistungen durch Dritte.

Art und Höhe

Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100.000 Euro pro Projektjahr. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Wesentliche Voraussetzungen an das Projekt

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden. Weiterhin muss das Projekt im ländlichen Raum des Regierungsbezirks Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken liegen.

Zuwendungen können grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat 52 im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) Kontakt aufzunehmen.

Nach positiver Ersteinschätzung kann mit Unterstützung der zuständigen Regierung ein Förderantrag ausgearbeitet und dort eingereicht werden.

Antragstellung und Bewilligung

Der Antrag ist mindestens in zweifacher Ausfertigung schriftlich bei der örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde und beim Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen.

Die staatliche Projektförderung wird mithilfe eines Zuwendungsbescheides durch die Regierungen bewilligt. Die Regierung ist auch für die weitere Projektbegleitung zuständig.

Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum (15.05.2022 – 14.05.2026) gestellt werden.

Der endgültige Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Förderbeginn einzureichen.

keine

Ausschlusskriterien und Kofinanzierung

  • Es gilt das Verbot von Doppelförderung: Eine Förderung ist nach BYCZFöR nicht möglich, wenn für den Fördergegenstand eine Förderung im Rahmen anderer Programme der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden kann.
  • Eine Kofinanzierung eines aus einem EU- oder Bundesprogramm geförderten Projekts ist jedoch möglich, sofern das EU- oder Bundesprogramm eine Landeskofinanzierung erfordert oder zulässt. 

  • Subventionserklärung
  • Kofinanzierungserklärung(en)
  • Schutzerklärung Scientology

  • Richtlinie zur Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

AdresseBayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Odeonsplatz 4
80539 München
+49 89 2306-0+49 89 2306-0
+49 89 2306-2808+49 89 2306-2808

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)