Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Leistungen

Berufsschüler, Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern

Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.

Gemeinden können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.

Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,

  • wer einen Ausbildungsbetrieb in Bayern besucht,
  • wer kein Umschüler ist und
  • wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.

Der Antrag muss von dem volljährigen Berufsschüler/von der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.

  • Art. 10 Abs. 7 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
  • § 8 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG)

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)