Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Rathaus

Leistungen

Feuerwehreinsatz, Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Kostenersatz kann verlangt werden

  • für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
  • für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
  • für aufgewendete Sonderlöschmittel sowie Leistungen Dritter bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben,
  • für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage oder durch ein System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle (eCall) ausgelöst wurden,
  • wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf ohne belegbare Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war,
  • für das Ausrücken einer alarmierten Feuerwehr zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren die Aufwendungen ersetzt verlangen können, deren eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist,
  • für Sicherheitswachen.

Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat sowie Halter eines Fahrzeugs oder Eigentümer eines Geräts, das über eCall einen Falschalarm ausgelöst hat.

  • Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)

Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden.

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Hauptstr. 8
88167 Stiefenhofen
+49 8383 9208-0+49 8383 9208-0
+49 8383 9208-11+49 8383 9208-11

Verwaltungsgemeinschaft StiefenhofenOrt
Hauptstr. 8
88167 Stiefenhofen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)