Aktuelles: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Rathaus

Aktuelles

In der Übersicht

Hier finden Sie unsere aktuellen Artikel in der Übersicht.

Amtliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehung "Hauptstraße - Oberreute"

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute
icon.crdate25.07.2025

Amtliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehung "Hauptstraße - Oberreute" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Rathaus VG Stiefenhofen - Oberreute

Amtliche Bekanntmachung zu Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebaungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen"

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate11.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Stiefenhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen" vom 24.03.2025 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 01.04.2025 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Rathaus

Bekanntmachung - des Satzungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Feuerwehr, Bauhof und Bolzplatz"

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute
icon.crdate04.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreute hat am 14.05.2025 für das Gebiet nordwestlich des Hauptortes Oberreute die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Feuerwehr, Bauhof und Bolzplatz" in der Fassung vom 08.05.2025 als Satzung beschlossen.

Rathaus

Information zur Bekanntmachung vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen"

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate02.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Stiefenhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen" vom 24.03.2025 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 01.04.2025 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Harbatshofen, südlich der Staatsstraße "St 2001" und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1/2 (Teilfläche), 10/2 (Teilfläche), 10/3 (Teilfläche), 10/8 und 18/3 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. In diesem Bereich soll die Errichtung einer LKW-Halle mit Büroraum durch einen privaten Vorhabenträger ermöglicht werden. Das ortsansässige Unternehmen benötigt diese zur Erweiterung seines Betriebes. Für das Vorhaben ist ein Ausgleich zu erbringen. Hierzu wird eine externe Ausgleichsfläche dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche befindet sich östlich von Oberreute und südlich der Bundesstraße 308 am nördlichen Waldrand der Fl.-Nr. 1391/19 (Teilfläche, Gemarkung Oberstaufen). Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13.06.2025 bis 14.07.2025 im Internet auf der Internetseite https://www.vg-stiefenhofen.de/aktuelles-service/aktuelles/seite-1/suche-none der Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 13.06.2025 bis 14.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Stiefenhofen (Hauptstraße 8, 88167 Stiefenhofen), Zimmer 12 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 01.04.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogene Informationen der Regierung von Schwaben (zu den Zielen der Raumordnung, zum Regionalplan der Region Allgäu sowie zum an-grenzenden landschaftlichen Vorbehaltsgebiet), des Regionalen Planungsverbandes Allgäu (zum angrenzenden landschaftlichen Vorbehaltsgebiet), des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zu den bodendenkmalpflegerischen Belangen), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forst (zum angrenzenden Gehölzstreifen und zur Notwendigkeit einer Rodungserlaubnis), des Staatlichen Bauamtes Kempten (zur Entwässerung, zu Anpflanzungen im Sichtdreieck sowie zur Lawinengefahr von Dächern), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten, zum vorsorgenden Bodenschutz, zum Grundwasserschutz und Wasserversorgung, zum Gewässerschutz, zu Oberflächengewässer sowie zu wild abfließendem Wasser) so-wie des Landratsamtes Lindau zu den Fachbereichen Naturschutz (zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zur Ausgleichsfläche, zum Landschaftsbild, zum angrenzen-den Gehölzbestand, zur Eingrünung sowie zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung) sowie Immissionsschutz (zur Darstellung des genauen Vorhabens mittels einer Betriebsbeschreibung sowie zu sonstigen fachlichen Informationen) • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 29.10.2024 (zur durgeführten Begehung und zur bereits stattfindenden Baumaßnahme) • Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 06.03.2025 (zu den gewerblichen Emissionen und lärmschutztechnischen Bestimmungen) Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (barbara.deufel@vg-stiefenhofen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Stiefenhofen, den 02.06.2025 gez. Hauber, 1. Bürgermeister

Rathaus

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Irsengund-West“

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute
icon.crdate22.05.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreute hat in der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Irsengund-West" beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs-planes befindet sich im Westen des Ortsteiles "Irsengund" und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 262 (Teilfläche) und 263 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Rathaus

Amtliche Bekanntmachung - Außenbereichssatzung "Unterthalhofen"

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate13.05.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Stiefenhofen hat am 06.05.2025 für das Gebiet "Unterthalhofen" die Außenbereichssatzung "Unterthalhofen" in der Fassung vom 25.04.2025 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil "Un-terthalhofen" und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Diese Außenbereichssatzung wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landrats-amt Lindau war nicht erforderlich, da Satzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB kraft Bundes-recht keiner Genehmigung des Landratsamtes Lindau bedürfen. Die Außenbereichssatzung – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Verwaltungsgemein-schaft Stiefenhofen (Hauptstraße 8, 88167 Stiefenhofen) während der allgemeinen Öff-nungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll die Satzung mit Begründung im Internet unter https://www.vg-stiefenhofen.de/aktuelles-service/aktuelles und unter https://geopor-tal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar sein.

Rathaus

Digitale Fotos für Ausweise ab 01. Mai 2025

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate24.04.2025

Für Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis) werden ab dem 01.05.2025 digitale Lichtbilder benötigt. Was bedeutet das? - biometrische Fotos werden weiterhin in Fotogeschäften oder Drogeriemärkten gemacht und in einer gesicherten Cloud gespeichert - kein Foto-Service im Rathaus - es können keine selbst gemachten Bilder verwendet werden Bitte beachtet das, wenn ihr einen neuen Ausweis oder Reisepass benötigt!

Erklärung Lichtbilder

Bekanntmachung Bebauungsplan Feuerwehr Oberreute

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute
icon.crdate27.03.2025

Bekanntmachung Bebauungsplan Feuerwehr Oberreute

Rathaus

SACHBEARBEITER (m/w/d) FÜR DIE BAU- UND LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG

Aktuelles, Aktuelles
icon.crdate07.03.2025

Sie sind - „Bauexperte“ und bringen als Verwaltungsfachkraft, staatlich geprüfter Bautechniker (oder vergleichbar) fundierte Bauamtserfahrungen mit. - kümmern sich neben Bauleitplanungen, Bauberatungen und der Prüfung von Bauanträgen um die Liegenschaftsverwaltung unserer kommunalen Gebäude. - schätzen flexible Arbeitszeiten und Gestaltungsfreiheit in Ihrem Tätigkeitsfeld. - sind bei uns mit einer Leistungsprämie, einer Jahressonderzahlung und einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich zum TVöD gut versorgt

Stellenanzeige

Bauleitplanverfahren „1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Langenried“

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute
icon.crdate20.12.2024

- Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss zur 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Langenried“ - 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Langenried“ – TEXT - 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Langenried“ – PLAN - Zusammenfassende Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB zur Fassung vom 29.11.2024

Rathaus