Der Gemeinderat der Gemeinde Stiefenhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen" vom 24.03.2025 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 01.04.2025 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Harbatshofen, südlich der Staatsstraße "St 2001" und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1/2 (Teilfläche), 10/2 (Teilfläche), 10/3 (Teilfläche), 10/8 und 18/3 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. In diesem Bereich soll die Errichtung einer LKW-Halle mit Büroraum durch einen privaten Vorhabenträger ermöglicht werden. Das ortsansässige Unternehmen benötigt diese zur Erweiterung seines Betriebes. Für das Vorhaben ist ein Ausgleich zu erbringen. Hierzu wird eine externe Ausgleichsfläche dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche befindet sich östlich von Oberreute und südlich der Bundesstraße 308 am nördlichen Waldrand der Fl.-Nr. 1391/19 (Teilfläche, Gemarkung Oberstaufen). Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13.06.2025 bis 14.07.2025 im Internet auf der Internetseite https://www.vg-stiefenhofen.de/aktuelles-service/aktuelles/seite-1/suche-none der Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 13.06.2025 bis 14.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Stiefenhofen (Hauptstraße 8, 88167 Stiefenhofen), Zimmer 12 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 01.04.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogene Informationen der Regierung von Schwaben (zu den Zielen der Raumordnung, zum Regionalplan der Region Allgäu sowie zum an-grenzenden landschaftlichen Vorbehaltsgebiet), des Regionalen Planungsverbandes Allgäu (zum angrenzenden landschaftlichen Vorbehaltsgebiet), des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zu den bodendenkmalpflegerischen Belangen), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forst (zum angrenzenden Gehölzstreifen und zur Notwendigkeit einer Rodungserlaubnis), des Staatlichen Bauamtes Kempten (zur Entwässerung, zu Anpflanzungen im Sichtdreieck sowie zur Lawinengefahr von Dächern), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten, zum vorsorgenden Bodenschutz, zum Grundwasserschutz und Wasserversorgung, zum Gewässerschutz, zu Oberflächengewässer sowie zu wild abfließendem Wasser) so-wie des Landratsamtes Lindau zu den Fachbereichen Naturschutz (zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zur Ausgleichsfläche, zum Landschaftsbild, zum angrenzen-den Gehölzbestand, zur Eingrünung sowie zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung) sowie Immissionsschutz (zur Darstellung des genauen Vorhabens mittels einer Betriebsbeschreibung sowie zu sonstigen fachlichen Informationen) • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 29.10.2024 (zur durgeführten Begehung und zur bereits stattfindenden Baumaßnahme) • Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 06.03.2025 (zu den gewerblichen Emissionen und lärmschutztechnischen Bestimmungen) Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (barbara.deufel@vg-stiefenhofen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Stiefenhofen, den 02.06.2025 gez. Hauber, 1. Bürgermeister