Aktuelles: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen

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Rathaus

Aktuelles

In der Übersicht

Hier finden Sie unsere aktuellen Artikel in der Übersicht.

Wahlhelfer gesucht für die Kommunalwahl 2026 in Bayern

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate23.10.2025

Am 08. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt, bei denen der Kreistag, die Gemeinderäte, der Landrat und der Bürgermeister gewählt werden. Für diese Wahl suchen wir dringend engagierte Bürgerinnen und Bürger, die freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden wollen.

Rathaus

Bekanntmachungstext zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - BP Irsengund-West, Oberreute

Aktuelles, Aktuelles
icon.crdate09.10.2025

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem Bebauungsplan "Irsengund-West" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt.

Rathaus

Bebauungsplan Stiefenhofen Nord IV

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate17.09.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Stiefenhofen hat in seiner Sitzung vom 02.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Stiefenhofen Nord IV“ mit Begründung in der Fassung vom 02.09.2025 gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst Flächen nördlich und südlich der Simmerberger Straße im Hauptort Stiefenhofen (siehe Lageplan).

Rathaus

Bekanntmachung Einbeziehungssatzung Balzhofen - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate16.09.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Stiefenhofen hat in der Sitzung vom 02.09.2025 den Entwurf und die Begründung zur Einbeziehungssatzung im Bereich „Balzhofen“ für das Gebiet am nördlichen Ortsrand des Teilortes Balzhofen (siehe auch Lageplan), in der Fassung vom 20.08.2025 gebilligt.

Rathaus

Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) im Verfahren Bebauungsplanänderung „Stiefenhofen Nord IV“, Gemeinde Stiefenhofen

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate28.07.2025

Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) im Verfahren Bebauungsplanänderung „Stiefenhofen Nord IV“, Gemeinde Stiefenhofen

Rathaus der Verwaltungsgemeinde Stiefenhofen - Oberreute

Amtliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehung "Hauptstraße - Oberreute"

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute
icon.crdate25.07.2025

Amtliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehung "Hauptstraße - Oberreute" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Rathaus VG Stiefenhofen - Oberreute

Amtliche Bekanntmachung zu Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebaungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen"

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate11.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Stiefenhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen" vom 24.03.2025 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 01.04.2025 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Rathaus

Bekanntmachung - des Satzungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Feuerwehr, Bauhof und Bolzplatz"

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute
icon.crdate04.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreute hat am 14.05.2025 für das Gebiet nordwestlich des Hauptortes Oberreute die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Feuerwehr, Bauhof und Bolzplatz" in der Fassung vom 08.05.2025 als Satzung beschlossen.

Rathaus

Information zur Bekanntmachung vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen"

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Stiefenhofen
icon.crdate02.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Stiefenhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen" vom 24.03.2025 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 01.04.2025 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Harbatshofen, südlich der Staatsstraße "St 2001" und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1/2 (Teilfläche), 10/2 (Teilfläche), 10/3 (Teilfläche), 10/8 und 18/3 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. In diesem Bereich soll die Errichtung einer LKW-Halle mit Büroraum durch einen privaten Vorhabenträger ermöglicht werden. Das ortsansässige Unternehmen benötigt diese zur Erweiterung seines Betriebes. Für das Vorhaben ist ein Ausgleich zu erbringen. Hierzu wird eine externe Ausgleichsfläche dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche befindet sich östlich von Oberreute und südlich der Bundesstraße 308 am nördlichen Waldrand der Fl.-Nr. 1391/19 (Teilfläche, Gemarkung Oberstaufen). Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13.06.2025 bis 14.07.2025 im Internet auf der Internetseite https://www.vg-stiefenhofen.de/aktuelles-service/aktuelles/seite-1/suche-none der Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 13.06.2025 bis 14.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Stiefenhofen (Hauptstraße 8, 88167 Stiefenhofen), Zimmer 12 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 01.04.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogene Informationen der Regierung von Schwaben (zu den Zielen der Raumordnung, zum Regionalplan der Region Allgäu sowie zum an-grenzenden landschaftlichen Vorbehaltsgebiet), des Regionalen Planungsverbandes Allgäu (zum angrenzenden landschaftlichen Vorbehaltsgebiet), des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zu den bodendenkmalpflegerischen Belangen), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forst (zum angrenzenden Gehölzstreifen und zur Notwendigkeit einer Rodungserlaubnis), des Staatlichen Bauamtes Kempten (zur Entwässerung, zu Anpflanzungen im Sichtdreieck sowie zur Lawinengefahr von Dächern), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten, zum vorsorgenden Bodenschutz, zum Grundwasserschutz und Wasserversorgung, zum Gewässerschutz, zu Oberflächengewässer sowie zu wild abfließendem Wasser) so-wie des Landratsamtes Lindau zu den Fachbereichen Naturschutz (zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zur Ausgleichsfläche, zum Landschaftsbild, zum angrenzen-den Gehölzbestand, zur Eingrünung sowie zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung) sowie Immissionsschutz (zur Darstellung des genauen Vorhabens mittels einer Betriebsbeschreibung sowie zu sonstigen fachlichen Informationen) • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 29.10.2024 (zur durgeführten Begehung und zur bereits stattfindenden Baumaßnahme) • Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbehalle Harbatshofen" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 06.03.2025 (zu den gewerblichen Emissionen und lärmschutztechnischen Bestimmungen) Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (barbara.deufel@vg-stiefenhofen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Stiefenhofen, den 02.06.2025 gez. Hauber, 1. Bürgermeister

Rathaus

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Irsengund-West“

Aktuelles, Aktuelles, Gemeinde Oberreute
icon.crdate22.05.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreute hat in der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Irsengund-West" beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs-planes befindet sich im Westen des Ortsteiles "Irsengund" und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 262 (Teilfläche) und 263 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

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